AGB Für Firmen
AGB FÜR FIRMENKUNDEN
Inhaltsübersicht
- Geltungsbereich
- Angebote, Zustandekommen des Vertrages
- Preise, Zahlungsbedingungen
- Lieferzeit, Entgegennahme der Ware, Liefer- und Annahmeverzug
- Gefahrenübergang, Versand
- Exportbestimmungen, Geheimhaltung
- Eigentumsvorbehalt
- Mängelgewährleistung
- Gewährleistung
- Rückverfolgbarkeit
- Haftung
- Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand
1 Geltungsbereich
1.1 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind bindend für all unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden, sofern es sich bei diesen um Unternehmer nach § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen nach § 310 Abs. 1 S. 1 BGB handelt. Die jeweils aktuellen AGB zum Zeitpunkt der Bestellung sind unter www.werkzeuge-direkt.com einzusehen. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden unsererseits, auch bei Vorliegen, nicht anerkannt, es sei denn wir stimmen deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle zukünftigen rechtsgeschäftlichen Schuldverhältnisse.
1.2 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auch Anwendung auf Dienstleistungen, wie beispielsweise das Nachschleifen von Werkzeugen, sofern ihr Inhalt auf diese Dienstleistungen anwendbar ist.
1.3 Durch die Annahme unserer Lieferungen und Leistungen akzeptiert der Kunde die Gültigkeit unserer Geschäftsbedingungen. Alle Vereinbarungen, einschließlich Nebenabreden, die von unseren Geschäftsbedingungen abweichen, müssen schriftlich festgehalten werden.
2.1 Unsere Broschüren und Angebote im Webshop und auf unserer Homepage sind für uns freibleibend. Sie stellen kein für uns bindendes Angebot dar und wir übernehmen damit kein Beschaffungsrisiko. Wir behalten uns vor, auch während der Gültigkeitsdauer der Angebote, Produkte aus dem Programm zu nehmen bzw. zu ersetzen, Preise und sonstige Bedingungen sowie Produkteigenschaften zu ändern.
2.2 Die Angaben in unserem Webshop, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- oder Maßangaben bzw. sonstige technische Daten sind unverbindlich. In Angeboten enthaltene technische Angaben stellen nur dann Garantien dar, wenn sie ausdrücklich als Garantie bezeichnet werden.
2.3 Auf Broschüren, unserer Homepage und Angebote im Webshop behalten wir uns das gesetzliche Urheberrecht sowie das Eigentum vor. Die Überlassung an Dritte ist untersagt. Sämtliche Arten einer Nutzung der genannten Unterlagen, insbesondere darin enthaltener Zeichnungen, Designs und Logos, bedürfen unserer vorherigen Zustimmung.
2.4 Unsere Angebote sind unverbindlich. Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar. Wir behalten uns das Recht vor, dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Bestellung entweder durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Versand der bestellten Waren zu akzeptieren.
2.5 Im Falle, dass wir ausnahmsweise eine Dienstleistung nicht durchführen können, behalten wir uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden wir den Kunden umgehend benachrichtigen, den uns zugesandten Gegenstand zurücksenden und etwaige bereits erbrachte Gegenleistungen zurückerstattet.
3 Preise, Zahlungsbedingungen
3.1. Sofern keine abweichende schriftliche Preisvereinbarung getroffen wurde, gelten die im Webshop angegebenen Nettopreise in Euro zuzüglich der zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Mehrwertsteuer. Kataloge und Preislisten können entweder in unserem Online-Shop eingesehen oder kostenfrei bei uns angefordert werden
3.2 Innerhalb Deutschlands liefern wir ab einem Warenwert von 200,00 € netto frei Haus, einschl. Verpackung. Für Kleinaufträge unter 200,00 € netto berechnen wir für Bearbeitung, Porto und Verpackung einen Zuschlag von 9,90 € zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Bei Lieferungen ins Ausland werden die uns entstehenden Versandkosten unabhängig vom Bestellwert in vollem Umfang dem Kunden belastet. Für Expresszustellungen am nächsten Arbeitstag berechnen wir einen entsprechenden Aufschlag.
3.3 Sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung vorliegt, müssen unsere Rechnungen unmittelbar nach ihrer Ausstellung beglichen werden.
3.4 Sollte der Kunde eine Zahlung verzögern, behalten wir uns das Recht vor, die Abwicklung von Bestellungen per Nachnahme oder Vorauszahlung durchzuführen.
3.5 Für fehlerhafte Bestellungen erheben wir eine Rücknahme- oder Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% des Nettopreises, jedoch mindestens 10,00 €.
3.6 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Rechnung elektronisch übermittelt wird. Alternativ kann er ausdrücklich eine Rechnung in Papierform anfordern, wofür wir eine Gebühr von 1,50 € pro Rechnungsversand berechnen.
4 Lieferzeit, Entgegennahme der Ware, Liefer- und Annahmeverzug
4.1 Bei umfangreichen Aufträgen behalten wir uns vor, Teillieferungen in einem angemessenen, für den Kunden zumutbaren, Umfang durchzuführen.
4.2 Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, dienen ausschließlich als unverbindliche Richtlinien. Die Einhaltung der Lieferzeit setzt in jedem Fall die endgültige Klärung der technischen Details voraus, gegebenenfalls die rechtzeitige Bereitstellung erforderlicher Informationen und Freigaben durch den Kunden sowie, sofern vereinbart, den Eingang einer Anzahlung.
4.3 Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens und etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Kunde Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt.
5 Gefahrenübergang, Versand
5.1 Die Ware wird, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde, auf Anfrage des Kunden an die vom Kunden gewünschte Lieferadresse versandt. Die Gefahr geht, auch wenn die Ware von einem Lager versandt wird und im Fall eines Streckengeschäfts ab dem Lager unseres Vorlieferanten, auf den Kunden über, sobald die Ware dem Spediteur, Frachtführer oder einer anderen für den Versand bestimmten Person oder Einrichtung übergeben wurde. Auf Wunsch des Kunden schließen wir auf seine Kosten eine Transportversicherung ab.
5.2 Bei Dienstleistungen geht die Gefahr einer Verschlechterung oder des Verlustes des Gegenstandes mit der Annahme des Gegenstandes durch uns über. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Gegenstände sicher für den Transport verpackt sind. Wird beim Auspacken der Gegenstände eine Beschädigung festgestellt, so wird vermutet, dass diese entweder bereits vor dem Versand vorhanden war oder dass die Gegenstände nicht sicher verpackt waren. Für den Rückversand gelten die oben genannten Bestimmungen entsprechend.
5.3 Wenn sich der Versand aufgrund von Umständen verzögert, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr ab dem Tag der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
5.4 Gelieferte Gegenstände sind vom Kunden ungeachtet etwaiger geringfügiger Mängel nach seinen Rechten entsprechend § 8 anzunehmen.
6 Exportbestimmungen, Geheimhaltung
6.1 Wir behalten uns das Recht vor, exportrechtliche Bestimmungen zu überprüfen und liefern nur unter dem Vorbehalt einer gegebenenfalls erforderlichen behördlichen Genehmigung (z.B. einer Ausfuhrgenehmigung). Wir werden alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um eine solche Genehmigung zu erhalten, können jedoch keine Garantie dafür geben, dass diese erteilt wird. Der Kunde verpflichtet sich, uns bei der Beschaffung dieser Genehmigung zu unterstützen und die notwendigen Dokumente und Informationen in einem angemessenen Zeitraum bereitzustellen.
6.2 Sollten die für die Durchführung des Vertrages erforderlichen behördlichen Genehmigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist, jedoch spätestens innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsschluss, erteilt werden oder liefert der Kunde auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht die erforderlichen Unterlagen zur Erlangung der Genehmigungen, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Wurden zu diesem Zeitpunkt und auf Wunsch des Kunden bereits Leistungen unsererseits erbracht, so behalten wir einen Anspruch auf anteilige Vergütung.
6.3 Sollte die erforderliche Genehmigung, wie zuvor beschrieben, nicht erteilt werden, besteht kein Anspruch auf Schadens- oder Aufwendungsersatz, es sei denn, die Partei, gegen die ein solcher Anspruch geltend gemacht wird, hat die Nichterteilung der Genehmigung zu vertreten. In diesem Fall gilt § 6 Ziff. 5 Satz 2 entsprechend.
6.4 Die Beschaffung einer erforderlichen Einfuhrgenehmigung obliegt dem Kunden.
6.5 Der Kunde verpflichtet sich, vor dem Export der von uns direkt oder indirekt gelieferten Güter alle notwendigen Prüfmaßnahmen (wie Sanktionslisten, Endverwendungsnachweise, Embargobestimmungen, etc.) zur Einhaltung der nationalen, internationalen und insbesondere US-(Re-) Exportkontrollvorschriften durchzuführen. Bei Bedarf muss der Kunde die entsprechenden Genehmigungen auf eigene Kosten bei den zuständigen Behörden einholen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Waren zurückzugeben oder Schadensersatz zu verlangen, falls ihm eine Exportgenehmigung verweigert wird.
6.6 Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Geschäftsbeziehung von uns übermittelten oder ihm bekannt werdenden Informationen, die als Geschäftsgeheimnisse nach dem GeschGehG geschützt sind oder ihrer Natur nach als geheimhaltungsbedürftig anzusehen sind, nicht für andere Zwecke zu verwenden, anderen zu überlassen oder zugänglich zu machen, es sei denn, wir haben dazu zuvor schriftlich unsere Zustimmung erteilt oder die Handlung ist nach anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zulässig oder aufgrund einer unabwendbaren gesetzlichen, gerichtlichen oder behördlichen Anordnung erforderlich.
7 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor, bis alle unsere Forderungen aus dem Liefervertrag und der Geschäftsverbindung mit dem Kunden, einschließlich entstandener Kosten und Zinsen, vollständig beglichen sind.
Einer Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang des Kunden stimmen wir bis auf Widerruf zu. Der Kunde darf die Waren jedoch weder verpfänden noch zur Sicherung an Dritte übereignen. Der Kunde tritt hiermit im Voraus sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren an uns ab und wir nehmen diese Abtretung an. Der Kunde bleibt neben uns zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, seine Leistungsfähigkeit nicht beeinträchtigt ist und wir den Eigentumsvorbehalt nicht nach § 7 Ziff. 5 geltend machen. Sollte dies der Fall sein, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitteilt, alle zum Einzug erforderlichen Informationen bereitstellt, die entsprechenden Unterlagen übergibt und den Schuldnern die Abtretung offenlegt. Zudem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen. Auch diese Forderungen darf der Kunde weder verpfänden noch zur Sicherheit übertragen.
Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich über Pfändungen oder sonstige Eingriffe Dritter zu informieren und den Pfändungsgläubiger über den bestehenden Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Eine Sicherungsübereignung sowie die Übertragung oder Verpfändung des Anwartschaftsrechts sind unzulässig.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Kaufsache zurückzufordern. Die Rücknahme der Ware durch uns gilt als Rücktritt vom Vertrag. Weiterhin können wir die Ware durch freihändigen Verkauf, nach Ankündigung einer angemessenen Frist, bestmöglich verwerten. Der Erlös aus der Verwertung, abzüglich angemessener Verwertungskosten, wird auf die Verbindlichkeiten des Kunden angerechnet.
Sind wir zum Rücktritt und zur Rücknahme der Waren berechtigt, so ist der Kunde verpflichtet, einem unserer Mitarbeiter die Inventarisierung der vorhandenen Vorbehaltsware zu gestatten.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware, solange sie unser Eigentum ist, pfleglich zu behandeln. Notwendige Wartungs- und Inspektionsarbeiten sind vom Kunden regelmäßig auf eigene Kosten durchzuführen. Der Kunde hat die Ware insbesondere zum Neuwert gegen Schäden oder Zerstörung durch Feuer, Wasser und Diebstahl zu versichern.
Erbringen wir Dienstleistungen an einem Gegenstand des Kunden, verbleibt dieser Gegenstand stets im Eigentum des Kunden.
8 Mängelgewährleistung
8.1 Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist. Die folgenden Bestimmungen zur Mängelgewährleistung gelten, mit Ausnahme von Ziffer 3., nur für neu hergestellte Waren. Gebrauchte Waren werden im vorhandenen Zustand verkauft.
8.2 Die Gewährleistungsansprüche von Kaufleuten nach Handelsrecht setzen voraus, dass diese ihren Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB nachgekommen sind.
8.3 Der Kunde ist verpflichtet, Werkzeuge, an denen wir eine Dienstleistung durchgeführt haben, auf Mängel zu überprüfen und uns etwaige Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen.
8.4 Im Falle eines Mangels der Kaufsache steht uns das Wahlrecht zu, ob wir durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache Nacherfüllung leisten. Der Kunde ist verpflichtet, uns eine angemessene Frist für die Nacherfüllung zu gewähren. Erst wenn die Nacherfüllung durch uns erfolglos bleibt, von uns zu Unrecht verweigert wird oder eine vereinbarte Nacherfüllungsfrist nicht eingehalten wird, kann der Kunde die weiteren gesetzlichen Gewährleistungsrechte geltend machen. Unser Recht, die Nacherfüllung zu verweigern, besteht im gesetzlichen Rahmen. Die für die Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Kosten tragen wir, sofern tatsächlich ein Mangel vorliegt. Sollte jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als offensichtlich unberechtigt angesehen werden, behalten wir uns vor, die dadurch entstandenen Kosten vom Kunden erstattet zu verlangen.
8.5 Die subjektiven und objektiven Anforderungen an die Ware richten sich nach den darüber getroffenen Vereinbarungen (z.B. in Produktbeschreibungen), auch des Herstellers, die dem Kunden vor der Bestellung überlassen, oder in gleicher Weise wie diese AGB, in den Vertrag einbezogen wurden.
8.6 Die Frist für die Verjährung von Ansprüchen wegen Mängeln beträgt ein Jahr, gerechnet ab der Ablieferung der Ware. Die gesetzliche Verjährungsfrist gilt, wenn ein Mangel von uns arglistig verschwiegen wurde.
8.7 Sofern die Betriebs- und Wartungsanweisungen, welche dem Liefergegenstand seitens der Hersteller- oder Lieferfirma beigefügt wurden, nicht befolgt werden, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgetauscht werden oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jegliche Gewährleistung, sofern diese Umstände nicht ohne Einfluss auf das Auftreten eines Sachmangels waren.
8.8 Falls ein von uns gelieferter Gegenstand mit einem Rechtsmangel behaftet ist, behalten wir uns das Recht vor, den Mangel nach unserer Wahl durch die Lieferung einer gleichwertigen und für einen vergleichbaren Gebrauch geeigneten Ersatzsache zu beheben oder den Rechtsmangel durch eine Einigung mit einem berechtigten Dritten zu lösen.
8.9 Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine vom Kunden gesetzte angemessene Frist für die Nacherfüllung erfolglos abgelaufen, oder nach den gesetzlichen Vorschriften nicht erforderlich ist, hat der Kunde das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Recht zum Rücktritt.
8.10 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen ausschließlich nach § 12 und sind im Übrigen ausdrücklich ausgeschlossen.
9 Gewährleistung
Wir bieten eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten für Neuware und 12 Monaten für gebrauchte Ware auf Material und Herstellung unserer Produkte. Die Frist beginnt ab dem Rechnungsdatum. Im Rahmen der Gewährleistung übernehmen wir bei auftretenden Mängeln während dieser Zeit die Versandkosten und bieten nach unserer Wahl eine der folgenden Leistungen an:
- Erstattung des Kaufpreises,
- kostenfreie Reparatur des Produkts oder
- kostenfreier Austausch gegen ein gleichwertiges Produkt.
Schäden durch regulären Verschleiß aufgrund mechanischer Beanspruchung sowie Beschädigungen oder Zerstörungen durch unsachgemäße Verwendung oder Überlastung der Produkte sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche, einschließlich Folgeansprüche, sind im Rahmen der Gewährleistung ebenfalls ausgeschlossen. Im Gewährleistungsfall wenden Sie sich bitte unverzüglich und schriftlich an uns. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Gewährleistung ist die Einsendung des Produkts an WERKZEUGE – Direkt e.K., Burdastraße 21, 77746 Schutterwald zusammen mit einer Rechnungskopie.
10 Rückverfolgbarkeit
Falls der Kunde die von uns gelieferte Ware an Dritte weitergibt, wird er durch angemessene Maßnahmen sicherstellen, dass die Ware rückverfolgbar ist. Insbesondere wird er sicherstellen, dass im Falle einer erforderlichen Maßnahme aus Gründen der Produkthaftung (z.B. Produktrückruf, Produktwarnung) die gelieferte Ware identifiziert und der letzte Käufer dieser Maßnahme umgehend erreicht werden kann. Wenn der Kunde die von uns gelieferte Ware nicht an Dritte weitergibt, sondern sie in seinem Betrieb nutzt oder verbraucht, wird er ebenfalls sicherstellen, dass im Falle einer erforderlichen Maßnahme die noch auf Lager oder in Gebrauch befindliche Ware identifiziert werden kann.
11 Haftung
11.1 Wir übernehmen keine Haftung für Folgeschäden.
11.2 Wir haften uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die durch eine fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen verursacht werden, sowie für Schäden, die unter das Produkthaftungsgesetz fallen. Für Schäden, die nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir im Rahmen der Gewährleistung nur, wenn das Risiko solcher Schäden von der Gewährleistung abgedeckt ist.
11.3 Bei Dienstleistungen haften wir lediglich für die geschuldete Leistung.
11.4 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
11.5 Soweit unsere Produkte Sicherheitsbestimmungen einhalten müssen, gelten die in Deutschland gültigen Bestimmungen. Bei Verbringung der Ware ins Ausland durch den Kunden haften wir nicht für die Nichteinhaltung dort geltender Bestimmungen. Hierfür ist der Kunde verantwortlich.
12 Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand
12.1 Als Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen sowie als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten gegenüber Kaufleuten im Sinne des Handelsrechts, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt unser in der Angebots- bzw. Annahmeerklärung angegebener Geschäftssitz. Diese Regelung gilt auch dann, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
12.2 Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, unter Ausschluss der Kollisionsvorschriften. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Stand: Mai 2024